Aus Zusammenkünften einzelner Gruppen von Familienpflegerinnen erwuchs seit 1948 über Regionen und Diözesen hinweg eine immer enger werdende Gemeinschaft, die den Mitgliedern in diesem neuen Sozialberuf gerade in der Phase der Berufsentwicklung Halt und Ermutigung gab. 1958 kam es zur Gründung des Berufsverbandes als Zusammenschluss katholischer Familienpflegerinnen in der Bundesrepublik Deutschland, ab 1963 auch der Dorfhelferinnen.
In einem bundesweitem Verband konnten die Familienpflegerinnen- später im Verbund auch die Dorfhelferinnen
In der Gründung eines berufseigenen Verbandes sahen die Mitglieder die notwendige Vertretung ihrer Rechte gesichert.
Mitglieder des Verbandes können werden: