Kath. Berufsverband der Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen

Aus Zusammenkünften einzelner Gruppen von Familienpflegerinnen erwuchs seit 1948 über Regionen und Diözesen hinweg eine immer enger werdende Gemeinschaft, die den Mitgliedern in diesem neuen Sozialberuf gerade in der Phase der Berufsentwicklung Halt und Ermutigung gab. 1958 kam es zur Gründung des Berufsverbandes als Zusammenschluss katholischer Familienpflegerinnen in der Bundesrepublik Deutschland, ab 1963 auch der Dorfhelferinnen.

In einem bundesweitem Verband konnten die Familienpflegerinnen- später im Verbund auch die Dorfhelferinnen

  • an der Entwicklung des Berufsbildes mitarbeiten
  • ein einheitliches Arbeitsrecht helfen mitzugestalten
  • auf die Weiterentwicklung und inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung Einfluß nehmen und
  • sich für die notwendige Fortbildung einsetzen

In der Gründung eines berufseigenen Verbandes sahen die Mitglieder die notwendige Vertretung ihrer Rechte gesichert.

Mitglieder des Verbandes können werden:

  • Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen, die eine anerkannte Berufsausbildung nachweisen.
  • Familienpflegerinnen im Anerkennungsjahr
  • Schülerinnen
  • außerdem bieten wir Gast- und Fördermitgliedschaften an